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Covid-19-Pandemie: Überarbeitete Bestimmungen der Bundesregierung für internationale Besucher unserer deutschen Standorte gelten ab 1. August 2021.

BUTTING setzt alles daran, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Gleichzeitig möchten wir unsere Handlungsfähigkeit aufrechterhalten, um Ihre Aufträge und Projekte in den aktuellen und zukünftigen Zeiten qualitäts- und termingerecht abwickeln zu können. Zu diesem Ziel haben wir bereits diverse Maßnahmen vor Ort in unseren Unternehmen ergriffen. In Ergänzung möchten wir darauf aufmerksam machen, dass wir seit 1. August 2021 für alle internationalen Besucher unserer deutschen Standorte die überarbeiteten Bestimmungen der Bundesregierung umsetzen. 

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt demnach eine Nachweispflicht der „3 G“: geimpft, genesen oder getestet. Der Nachweis muss bei der Ankunft in Deutschland bei jeder Form der Einreise (Flug, Bahn, Pkw etc.) auf Anforderung vorgelegt werden. Bitte entnehmen Sie der Aufstellung der Bundesregierung, welche Vorschriften bezüglich Einreiseanmeldung, Nachweis und Quarantäne gelten. Diese Aufstellung ist zu finden unter: 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032

Sollten sich für Sie Fragen hierzu ergeben, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Kontaktpersonen bei BUTTING.
 

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